Degressive Abschreibung

01. Februar 2021

Die degressive Abschreibung bis zu 30% des jeweiligen Buchwertes kann schon fu?r nach dem 30.6.2020 angeschaffte Wirtschaftsgu?ter (ausgenommen ua Geba?ude, immaterielle Wirtschaftsgu?ter, PKW und Kombi mit einem Emissionswert u?ber 0g/km) geltend gemacht werden. Die degressive Abschreibung kann aber nur fu?r ab dem 1.7.2020 und vor dem 1.1.2022 angeschaffte oder hergestellte Wirtschaftsgu?ter unabha?ngig von der in der Unternehmensbilanz gewa?hlten Abschreibungsmethode bzw. -ho?he geltend gemacht werden. Danach gilt wieder der Maßgeblichkeitsgrundsatz.

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