Reparaturdienstleistungen

01. Februar 2021

Seit 1.1.2021 unterliegen Reparaturdienstleistungen einschließlich Ausbesserung und A?nderung betreffend Fahrra?der (inkl E-Bikes, aber nicht Kraftra?der mit Motoreinsatz), Schuhe, Lederwaren, Kleidung und Haushaltswa?sche (zB Bettwa?sche, Tischdecken, Polsterbezu?ge, Vorha?nge) einem erma?ßigten Steuersatz von 10%. Nicht umfasst sind Lieferungen oder Werklieferungen, da der Entgeltsanteil fu?r Material dabei mehr als 50% des Gesamtentgelts ausmacht.

Kontakt

Haben Sie Fragen zu Steuerthemen? Kontaktieren Sie uns gerne direkt.

+43 316 4682 466
office@mehrwert-steuerberatung.at