01.02.2021
– Seit 1.1.2021 gilt das Vereinigte Ko?nigreich als Drittland (mit Ausnahme von Nordirland in Bezug auf Waren).
– Fu?r die Lieferung und innergemeinschaftliche Erwerbe von Schutzmasken gilt ab dem 23.1.2021 bis 30.6.2021 ein Umsatzsteuersatz von Null.
– Die Lieferung, der innergemeinschaftlichen Erwerb und die Einfuhr von COVID-19-In-vitro-Diagnostika, COVID-19-Impfstoffe und eng damit zusammenha?ngende sonstige Leistungen sind ab 1.1.2021 bis 31.12.2022 echt umsatzsteuerbefreit.
– Der Umsatzsteuersatz fu?r Waren der monatlichen Damenhygiene aller Art wurde ab 1.1.2021 von 20% auf 10% reduziert.
– Der erma?ßigte 5%ige Steuersatzes fu?r Gastronomie, Beherbergung, Kunst und Kultur gilt bis 31.12.2021. Fu?r Zeitungen und andere periodische Druckwerke sind aber ab 1.1.2021 wieder 10% Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen.
– Fu?r ab dem 15.1.2021 in O?sterreich erworbene Kraftstoffe ko?nnen Unternehmer aus dem Drittland keine Vorsteuerru?ckerstattung mehr geltend machen.
– Das E-Commerce-Paket wird statt 1.1.2021 erst am 1.7.2021 in Kraft treten. Betroffen davon sind ua die Erweiterung des One-Stop-Shops, die Abschaffung der Lieferschwelle im innergemeinschaftlichen Versandhandel, der Wegfall der EUSt-Befreiung fu?r Kleinsendungen unter € 22 und die fiktive Steuerschuldnerschaft fu?r Plattformen.