Der Initiativantrag zum COVID-19-STMG sieht vor, dass die Sonderregelung zur Gewa?hrung des Pendlerpauschales und die Steuerfreiheit fu?r Zulagen (fu?r Schmutz, Erschwernis und Gefahr) und Zuschla?ge (fu?r U?berstunden), die trotz Homeoffice, Quaranta?ne, Kurzarbeit gewa?hrt werden, bis Ende Juni 2021 verla?ngert wird. Auch die pauschalen Reiseaufwandsentscha?digungen fu?r Sportler ko?nnen weiterhin bis 30.6.2021 steuerfrei ausgezahlt werden, auch wenn auf Grund der Corona-Krise keine Einsatztage vorliegen.
Verlängerung von Steuerbegünstigungen trotz Kurzarbeit, Telearbeit oder Quarantäne
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