Verlängerung von Steuerbegünstigungen trotz Kurzarbeit, Telearbeit oder Quarantäne

01. Februar 2021

Der Initiativantrag zum COVID-19-STMG sieht vor, dass die Sonderregelung zur Gewährung des Pendlerpauschales und die Steuerfreiheit für Zulagen (für Schmutz, Erschwernis und Gefahr) und Zuschläge (für Überstunden), die trotz Homeoffice, Quarantäne, Kurzarbeit gewährt werden, bis Ende Juni 2021 verlängert wird. Auch die pauschalen Reiseaufwandsentschädigungen für Sportler können weiterhin bis 30.6.2021 steuerfrei ausgezahlt werden, auch wenn auf Grund der Corona-Krise keine Einsatztage vorliegen.