Mit Beginn des Jahres treten einige Neuerungen in der Personalverrechnung in Kraft. Die folgende Zusammenstellung der wichtigsten Änderungen soll Ihnen helfen, den Überblick zu bewahren. Eine Tabelle der aktuellen Sozialversicherungswerte finden Sie als Beilage.
Sachbezug für Dienstautos
Abha?ngig vom CO2-Emissionswert nach dem WLTP-Messverfahren kommen bei Erstzulassung in 2021 folgende Sachbezugswerte zum Ansatz:
Fu?r auslaufende Serien bleibt der Grenzwert von 118g/km nach NEFZ auch nach dem 1.4.2020 gu?ltig.
Sachbezug fu?r Elektroauto
Die zahlreichen Vorteile der Anschaffung eines Elektrofahrzeuges reichen derzeit von der € 5.000-Pra?mie und der 14%igen Investitionspra?mie u?ber die Mo?glichkeit des Vorsteuerabzugs auch bei PKWs (Ein- schleifregelung fu?r Kosten zwischen € 40.000 und € 80.000) bis zum Entfall der NoVA und der motorbe- zogenen Versicherungssteuer. Arbeitnehmer genießen dafu?r den Vorteil, dass kein Sachbezugswert fu?r die Privatnutzung des Dienstnehmers anzusetzen ist, da es sich um ein Kraftfahrzeug mit Null CO2-Aus- stoß handelt. Davon ausgenommen sind Hybrid-Fahrzeuge und E-Kfz mit Reichweitenverla?ngerung. Fu?r das Abstellen des dienstlichen E-Cars auf dem Firmenparkplatz fa?llt grundsa?tzlich wie bei allen Fahrzeugen ein Sachbezug von monatlich € 14,53 an, wenn dieser in einer parkraumbewirtschafteten Zone liegt. Allerdings gibt es Gemeinden, die alle E-Kfz von der Parkgebu?hr befreien. In diesem Fall entfa?llt auch der Sachbezug.
Beim Aufladen des E-Fahrzeuges liegt nur dann kein Sachbezug vor, wenn eine Gratis-Ladestation am Abgabeort vorhanden ist. Ersetzt der Dienstgeber dem Dienstnehmer die Ladekosten teilweise, Pauschal oder belegma?ßig nachgewiesen, liegt steuerpflichtiger Arbeitslohn vor!
Sachbezug fu?r E-Bike
Fu?r die Zurverfu?gungstellung eines arbeitgebereigenen E-Fahrrades oder E-Kraftrades zur Privatnutzung ist ebenfalls kein Sachbezug anzusetzen. Zusa?tzlich besteht die Mo?glichkeit des Pendlerpauschales, auch wenn dies selten vorkommen wird.