Neue Berechnung der KFZ-Steuer

03. Februar 2021

Neue Berechnung der KFZ-Steuer (Motorbezogene Versicherungssteuer) ab 2021

Die Kfz-Steuer, auch als motorbezogene Versicherungssteuer bekannt, gilt fu?r Fahrzeuge, die ein ho?chstzula?ssiges Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen aufweisen, und wird bei der Haftpflichtversicherungspra?mie gleich mitvorgeschrieben.

Mit dem Steuerreformgesetz 2020 wurde fu?r Neuzulassungen ab dem 1.10.2020 die Berechnungsmethode gea?ndert. Neben der Motorleistung in kW (fu?r Pkw) bzw dem Hubraum (bei Motorra?dern) wurde der CO2-Emissionswert in die Berechnungsformel aufgenommen. Die Formel lautet: (kW – 65) x 0,72 + (CO2-Ausstoß -115) x 0,72 = monatliche Steuer. Ab dem 1.1.2021 erho?ht sich die Steuer erneut durch eine Reduzierung sowohl des Abzugspostens fu?r die Leistung in kW als auch des CO2- Ausstoß -Abzugsbetrags in der Berechnungsformel. Die neue Formel lautet: (kW – 64) x 0,72 + (CO2-Ausstoß – 112) x 0,72 = monatliche Steuer. Dadurch steigt die monatliche Belastung von Neufahrzeugen durch die motorbezogene Versicherungssteuer.

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