Neue Berechnung der KFZ-Steuer (Motorbezogene Versicherungssteuer) ab 2021
Die Kfz-Steuer, auch als motorbezogene Versicherungssteuer bekannt, gilt für Fahrzeuge, die ein höchstzulässiges Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen aufweisen, und wird bei der Haftpflichtversicherungsprämie gleich mitvorgeschrieben.
Mit dem Steuerreformgesetz 2020 wurde für Neuzulassungen ab dem 1.10.2020 die Berechnungsmethode geändert. Neben der Motorleistung in kW (für Pkw) bzw dem Hubraum (bei Motorrädern) wurde der CO2-Emissionswert in die Berechnungsformel aufgenommen. Die Formel lautet: (kW – 65) x 0,72 + (CO2-Ausstoß -115) x 0,72 = monatliche Steuer. Ab dem 1.1.2021 erhöht sich die Steuer erneut durch eine Reduzierung sowohl des Abzugspostens für die Leistung in kW als auch des CO2- Ausstoß -Abzugsbetrags in der Berechnungsformel. Die neue Formel lautet: (kW – 64) x 0,72 + (CO2-Ausstoß – 112) x 0,72 = monatliche Steuer. Dadurch steigt die monatliche Belastung von Neufahrzeugen durch die motorbezogene Versicherungssteuer.