NoVA Erho?hung 2021 ab 1.7.2021 auch fu?r Klein-LKW

03. Februar 2021

Angesichts der deutlichen Verteuerung empfiehlt sich ein genauerer Blick auf die neue Regelung und – soweit sinnvoll – ein Vorziehen des geplanten Autokaufs bzw -Leasings.
Ab 1. Juli 2021 sind nunmehr alle Kfz zur Personen- und Gu?terbefo?rderung bis 3.500 kg ho?chstzula?ssigem Gesamtgewicht (inkl Pick-ups und leichter Nutzfahrzeuge mit LKW-Zulassung) NoVA-pflichtig. Die Regelung fu?r die NoVA knu?pft nun nicht mehr an die umsatzsteuerliche Einordnung (kombinierte Nomenklatur), sondern richtet sich nach den in § 3 Kraftfahrgesetz umschriebenen Fahrzeuggruppen. So geho?ren Pkw und Kombi in die Klasse M1, Kfz zur Gu?terbefo?rderung mit einem zula?ssigen Gesamtge- wicht von nicht mehr als 3.500 kg fallen in die Klasse N1.
Die Mo?glichkeit des Vorsteuerabzugs bleibt nach der bisherigen Regelung unvera?ndert.

Die Berechnungsformel fu?r die NoVA lautet: (CO2-Emissionswert in g/km – CO2-Abzugsbetrag) : 5 = Steuersatz in Prozent. Dabei wird seit 2020 von dem nach dem WLTP-Messverfahren fu?r Kraftfahrzeuge bzw dem WMTC-Verfahren fu?r Kraftra?der ermitteltem kombinierten CO2- Ausstoß ausgegangen. Fu?r extern aufladbare Elektro-Hybridfahrzeuge bleibt der gewichtet kombinierte CO2-Ausstoß. Fu?r auslaufende PKW-Serien, deren Ausstoß noch nach dem alten NEFZ-Verfahren ermittelt wird, gilt die alte Rechtslage vor dem 1.1.2020 weiter.

Fu?r sta?rker motorisierte Benzin- und Dieselfahrzeuge gibt es daru?ber hinaus einen „Malus-Zuschlag“. Bei Fahrzeugen der Klassen M1 und N1, deren CO2-Ausstoß den Malusgrenzwert u?bersteigt, erho?ht sich der Steuerbetrag um den Malusgrenzwert u?bersteigenden CO2-Ausstoß multipliziert mit dem Malusbetrag (€) je g/km.

Folgende weitere Erho?hungen stehen in den na?chsten vier Jahren an:

  • Der CO2-Abzugsbetrag wird fu?r 2021 um drei Punkte auf 112 (PKW) bzw 165 (LKW) reduziert, und wird bis 2025 ja?hrlich um weitere 5 g/km abgesenkt.
  • Der bisher gu?ltige NoVA-Ho?chststeuersatz wird angehoben, bei Kraftra?der auf 30% (bisher 20%), bei Kraftfahrzeuge kontinuierlich von 50% auf bis zu 80% im Jahr 2024.
  • Der Malusgrenzwert betra?gt 200 g/km und wird ja?hrlich um weitere 15 g/km bis inklusive 2024 gesenkt.
  • Der Malusbetrag bela?uft sich 2021 auf € 50 und erho?ht sich ja?hrlich um jeweils 10 g/km.

 

Dadurch erho?ht sich die zu bezahlende NoVA fu?r sehr viele Fahrzeuge in O?sterreich. Sie ko?nnen selbst die NoVA be- bzw nachrechnen mit dem NoVA-Rechner des BMF https://www.finanz.at/kfz/nova/

Die U?bergangsregelung sieht vor, dass bei einem unwiderruflichen, schriftlichen, vor dem 1.6.2021 abgeschlossenen Kaufvertrag u?ber ein Kraftfahrzeug die Anwendung der bisherigen Regelung mo?glich ist, wenn der fu?r die Entstehung der Abgabenschuld maßgebende Vorgang zwar nach dem 30.6.2021, jedoch vor dem 1.11.2021 liegt.

Bei Kfz, die aus dem u?brigen Unionsgebiet nach O?sterreich eingefu?hrt und zugelassen werden, ist jene Rechtslage anzuwenden, die im Zeitpunkt der erstmaligen Zulassung im u?brigen Unionsgebiet gegolten hat. Daher sind diese nur dann NoVA-pflichtig, wenn sie nach dem 1.7.2021 erstmals zugelassen wurden.

Von der NoVA-Pflicht sind folgende Fahrzeuge ausgenommen:

  • Fahrzeuge mit einem CO2-Ausstoß von 0% (E-Fahrzeug, Wasserstoff),
  • Vorfu?hrfahrzeuge von Fahrzeugha?ndlern,
  • Fahrzeuge von Menschen mit Behinderung,
  • Einsatzfahrzeuge (Polizei, Bundesheer, Feuerwehr,…)
  • Oldtimer: Dies sind historische Fahrzeuge bis Baujahr 1955 oder Fahrzeuge, die a?lter als 30 Jahre sind und eine Eintragung in die approbierte Liste der historischen Fahrzeuge des BM fu?r Klimaschutz haben,
  • Tageszulassungen,
  • Diplomatenfahrzeugen.

TIPP: Vor allem Unternehmer der Zustellbranche und Gewerbebetriebe, die leichte Nutzfahrzeuge im Einsatz haben, sollten u?ber eine Erneuerung des Fuhrparks vor dem 1.7.2021 nachdenken. Zum Beispiel steigt die NoVA bei einem Mercedes Benz Sprinter 314 CDI von € 0,- auf € 8.133,-; das entspricht rund einem Drittel des Listenpreises.
Die NoVA fu?r die Anschaffung von sta?rker motorisierten Kraftfahrzeugen mit hohem CO2-Ausstoß ist jedenfalls vor dem 1.7.2021 deutlich billiger.

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