Die o?kosoziale Steuerreform

04. November 2021

Nach einigen turbulenten Tagen scheint es nun doch gesichert, dass die im Ministerrat vorgestellte „gro?ßte Steuerentlastung in der 2. Republik“ umgesetzt werden kann. Mit dieser Steuerreform sollen einerseits die zum Großteil bereits im Regierungsprogramm festgelegten Steuerentlastungen sowie andererseits O?kologisierungsmaßnahmen auf den Weg gebracht werden.

Im Einzelnen sind folgende Maßnahmen geplant:

Steuertarifsenkungen

  • Einkommensteuer
    ab 1.7.2022: 30% statt 35% fu?r Einkommensteile u?ber € 18.000 bis € 31.000;
    ab 1.7.2023: 40% statt 42% fu?r Einkommensteile u?ber € 31.000 bis € 60.000;
  • Ko?rperschaftsteuer: Der Steuersatz soll im Jahr 2023 auf 24% bzw im Jahr 2024 auf 23% gesenkt werden.
  • Krankenversicherungsbeitra?ge: Die KV-Beitra?ge sollen fu?r kleinere Einkommensbezieher ab 1.7.2022 auf bis zu 1,7% (derzeit 3,87%) gesenkt werden.

Entlastung fu?r Unternehmen

  • Wiedereinfu?hrung eines Investitionsfreibetrages mit O?kologisierungskomponente (a?hnlich der Investitionspra?mie) – wahrscheinlich ab dem Jahr 2023,
  • Anhebung des Grundfreibetrages beim Gewinnfreibetrag von 13% auf 15% (vermutlich bereits ab dem Jahr 2022),
  • Erho?hung der Grenze fu?r die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgu?ter von derzeit € 800 auf € 1.000 ab 1.1.2023.

Sonstige Entlastungsmaßnahmen

  • Einfu?hrung eines Mitarbeiter-Gewinnbeteiligungsmodells, bei dem ab 1.1.2022 bis zu € 3.000 Erfolgsbeteiligung ja?hrlich steuerfrei ausbezahlt werden ko?nnen.
  • Erho?hung des Familienbonus ab 1.7.2022 von derzeit € 1.500 auf € 2.000 pa bzw. fu?r Studenten von € 500 auf € 650 pa. Der als Ersatz fu?r den Familienbonus gewa?hrte Kindermehrbetrag fu?r Niedrigverdiener soll dann ebenfalls von derzeit € 250 schrittweise auf € 450 pa (im Jahr 2022 auf € 350, ab 2023 auf € 450) angehoben werden.

CO2-Steuer und Klimabonus

Kernstu?ck der O?kologisierungsmaßnahmen ist die Bepreisung des CO2-Ausstoßes. Ab 1.7.2022 soll daher fu?r eine Tonne CO2 ein Betrag von € 30 anfallen. Der Preis soll dann bis zum Jahr 2025 auf € 55 je Tonne ansteigen. Die Einnahmen, welche aus dieser CO2-Bepreisung erzielt werden, werden in Form des regionalen Klimabonus an die Steuerzahler zuru?ckbezahlt. Die Ru?ckvergu?tung ist ein gestaffelter Bonus, der unter Beru?cksichtigung der Infrastruktur und der o?ffentlichen Verkehrsanbindung zwischen € 100 und € 200 pro Person und Jahr liegen soll, wobei fu?r Kinder ein Zuschlag von 50% geplant ist. Fu?r besonders CO2-intensive Unternehmen soll nach deutschem Vorbild ebenfalls eine Entlastung erfolgen (sogenanntes „Carbon Leakage“). Kompensationen sind auch fu?r die Land- und Forstwirtschaft geplant.

Die Details zu dieser Steuerreform sind gerade in Ausarbeitung. Wir werden Sie so schnell wie mo?glich u?ber die konkrete Ausgestaltung informieren.

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