Als Geschäftsführer oder Unternehmer stehen Sie vor der Herausforderung, die beste Rechtsform für Ihr Unternehmen zu wählen. Seit dem 1. Januar 2024 bietet sich eine neue Möglichkeit: die Flexible Kapitalgesellschaft, kurz FlexCo. Aber was macht diese neue Rechtsform so interessant? Und wer profitiert am meisten davon? Wir werfen einen genaueren Blick darauf.

Was ist FlexCo?

Die Flexible Kapitalgesellschaft, kurz FlexCo, wurde durch das Bundesgesetz über die Flexible Kapitalgesellschaft und Änderungen durch das GesRÄG 2023 gesetzlich eingeführt. Sie baut grundsätzlich auf dem GmbH-Gesetz auf, bietet jedoch eine Reihe von Vorteilen, die bisher nur das Aktiengesetz kannte.

Beteiligung an Unternehmen Plan Berechnungen Diagramme am Papier

Vorteile von FlexCo

Als neue Rechtsform bringt FlexCo eine Vielzahl von Vorteilen mit sich, insbesondere für Start-ups und etablierte Unternehmen:

  • Erleichterungen bei der Mitarbeiterbeteiligung: FlexCo ermöglicht es, stimmrechtslose Anteile, sogenannte Unternehmenswertanteile, an Mitarbeiter oder Investoren zu vergeben, ohne dass diese gleichzeitig mitbestimmende Gesellschafter werden.
  • Zusätzliche Finanzierungsmaßnahmen: Neben einem geringen Stammkapital von nur € 10.000,- bietet FlexCo flexible Möglichkeiten zur Kapitalaufbringung, z. B. durch den Erwerb eigener Anteile oder genehmigtes und bedingtes Kapital.

FlexCo für Start-ups und etablierte Unternehmen

FlexCo richtet sich besonders an Start-ups, die nach Möglichkeiten zur Mitarbeiterbeteiligung und Finanzierung suchen. Aber auch etablierte Unternehmen können von den Vorteilen profitieren, allerdings nur im Rahmen einer Umwandlung.

Gesetzliche Änderungen für GmbHs

Der Gesetzgeber hat auch für GmbHs einige Änderungen beschlossen, die ab 2024 gelten:

  • Verringertes Mindeststammkapital: Das Mindeststammkapital für GmbHs wurde auf € 10.000,- reduziert, mit einer Mindestbareinlage von € 5.000,-.
  • Reduzierte Mindestkörperschaftsteuer: Die Mindestkörperschaftsteuer beträgt nun jährlich nur noch € 500,-, statt bisher € 1.750,-.
  • Sinkender Körperschaftsteuersatz: Der Körperschaftsteuersatz wurde von 24 % auf 23 % gesenkt, was die GmbH für viele Unternehmer attraktiver macht.

 

Möchten Sie wissen, welche Unternehmensform für Sie die beste Wahl ist?

Ich stehe Ihnen bei unternehmerischen Fragestellungen zur Verfügung, um sicherzustellen, dass Sie eine fundierte Entscheidung über die für Sie passende Rechtsform treffen können.

Fragen Sie mich gerne unverbindlich.

Mag. iur. Dietmar Wurzer
+43 680 144 45 57
d.wurzer@mehrwert-steuerberatung.at