„Wenn ich an meine Pension denke, denke ich nicht an Stillstand. Ich denke an Freiheit. An die Möglichkeit, Dinge zu tun, für die vorher nie Zeit war. Aber diese Freiheit muss ich mir heute sichern.“ – Unternehmer, 52, Steiermark
Österreichs neue Teilpension ab 1.1.2026 eröffnet Mitarbeitern flexible Wege in die Pension. Parallel dazu können Unternehmer mit kluger Vorsorge – etwa über gewillkürtes Betriebsvermögen wie Edelsteine – zusätzlich Vermögen aufbauen und Steuern optimieren.
Hier finden Sie den praxisnahen Überblick.
Warum Vorsorge jetzt auch Chefsache ist
Als Unternehmer tragen Sie Verantwortung für Betrieb, Mitarbeitende und Familie. Eine planbare Pension ist daher kein nice to have, sondern Teil der strategischen Unternehmensführung.
Zwei Stellhebel stehen dabei im Fokus:
- Arbeitszeitmodelle Richtung Pension (Teilpension, Altersteilzeit) für Ihre Mitarbeiter.
- Vermögensaufbau mit Steuervorteilen als Zusatzbonus für Sie und Ihr Team, B. durch Investments in Farbedelsteine.
Die neue Teilpension ab 2026. Was ist neu für ihre Mitarbeiter?
Ab 1.1.2026 ist Teilpension möglich, wenn die allgemeinen Pensionsvoraussetzungen erfüllt sind (z. B. Korridor- oder Regelpension) und die Arbeitszeit um 25–75 % reduziert wird.
Das Dienstverhältnis Ihrer Mitarbeitenden bleibt dabei pflichtversichert, d.h. sie bleiben aktiv beschäftigt und beziehen gleichzeitig Teilpension.
Was bedeutet das in der Praxis?
- Maßgeblich ist das Beschäftigungsjahr vor dem Stichtag; mehrere Jobs beim gleichen Arbeitgeber werden zusammengerechnet.
- Ohne aktuelles Dienstverhältnis gilt ein Richtwert von 38,5 Stunden/Woche.
- Steuertipp: Trotz Pensionsstatus gilt aktives Einkommen – Verkehrsabsetzbetrag, Werbungskostenpauschale und ggf. Pendlerpauschale bleiben.
Zusätzlich bringt die Neuregelung Änderungen bei der Abfertigung Alt sowie eine Verkürzung der maximalen Altersteilzeit auf drei Jahre für Mitarbeitende ab dem Jahr 2029. Alle Details finden Sie in der aktuellen Klienten-Info.
Arbeitsfreies Einkommen durch kluge Vermögensplanung
Doch neben der gesetzlichen Pension empfehlen wir Unternehmern auch zusätzlich vorzusorgen – z. B. durch betriebliche Altersvorsorge, Immobilien oder Pensionsrückstellungen. Eine interessante Ergänzung sind Sachwertanlagen, insbesondere Edelsteine als stabile Wertanlage im Betriebsvermögen.
Edelsteine als Teil der Pensionsvorsorge
Rubin, Saphir, Smaragd und Diamant zählen zu den begehrtesten Edelsteinen. Sie können als gewillkürtes Betriebsvermögen geführt werden. Das sind Vermögenswerte, die dem Unternehmen freiwillig zugeordnet werden, obwohl sie nicht zwingend betrieblich genutzt werden. Sie können auch notwendiges Betriebsvermögen sein, wenn sie für die teilweise Deckung von Firmenpensionszusagen gewidmet werden.
Edelsteine ähneln Gold: Sie sind physische Werte, nicht beliebig vermehrbar und weitgehend inflationsresistent. Für viele Unternehmen, die bereits stark im Finanzsystem engagiert sind (z. B. über Firmenwert, Aktien oder Fonds), bieten sie Diversifikation und Stabilität außerhalb der klassischen Finanzmärkte.
Natürlich bleibt jedes Investment risikobehaftet. Doch Edelsteine haben sich in den letzten Jahrzehnten wertstabil entwickelt und sind nun Grund, warum sie für Unternehmer zunehmend interessanter werden.
Steuerliche Vorteile durch Beteiligung – das Beispiel Richter Rubin KG
Wer kein eigenes Edelsteinportfolio halten möchte, kann sich auch über eine Beteiligung engagieren – etwa an der Richter Rubin KG, die einen professionellen Handel mit zertifizierten Farbedelsteinen betreibt.
Im Zeichnungsjahr ist, neben anderen Vorteilen, eine steuerliche Verlustzuweisung in Höhe der Einlage möglich. Wie kann das konkret funktionieren?
Ein Beispiel:
Unternehmer A. (45 Jahre) investiert 30.000 € in die Richter Rubin KG.
- Im Jahr der Zeichnung entsteht ein steuerlicher Verlust von 30.000 €.
- Dies führt zu einer Steuerersparnis von bis zu 55 % zu Beginn der Beteiligung.
- Eine nachträgliche Besteuerung erfolgt erst im Jahr der Abschichtung.
Der Effekt: Zu Beginn entsteht zusätzliche Liquidität durch die steuerliche Entlastung. Die Nachversteuerung erfolgt erst später – häufig zu einem geringeren Steuersatz durch eine niedrigere Progressionsstufe im Ruhestand. Daher ist diese Beteiligung auch für gutverdienende Dienstnehmer hervorragend geeignet.
Während der Haltezeit (typischerweise 15 bis 20 Jahre) sind lediglich die anteiligen Gewinne aus dem Edelsteinhandel zu versteuern. Der Wert der Beteiligung ist durch den Lagerbestand an zertifizierten Farbedelsteinen abgesichert.
Mehrwert Steuerberatung: Ihr Partner für strategische Pensionsplanung
Wir von Mehrwert Steuerberatung in Graz, Steiermark unterstützen Sie bei allen Fragen rund um Pension, Teilpension und betriebliche Vorsorge.
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DI Heinrich Richter
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